Stornobedingungen
Rücktritt des Kunden
- A) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, kann der Veranstalter unter Berücksichtigung seiner gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen eine pauschalierte Stornokostenentschädigung wie folgt verlangen:
aa) Pauschalreise inklusive Charterflug/ Nur-Flug (Charter), Nur-Hotel und Mietwagenbuchungen
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
– vom 29.–22. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
– vom 21.–15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises,
– vom 14.–7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
– vom 6. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises,
– ab dem Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
ab) Pauschalreise inklusive Linienflug
– bis zum –15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises,
– vom 14.–7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
– vom 6. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises,
– ab dem Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
ac) NUR-Flug (Linienflug)
am Tag der Buchung kostenlos (Tagesoption), ansonsten 90% des Flugpreises. Fallen der Tag der Buchung und der Tag des Abfluges zusammen, beträgt die Stornokostenentschädigung 90% des Flugpreises.
- B) Macht der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 6. a) geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, dem Veranstalter die Entstehung eines geringeren oder gar keinen Schadens nachzuweisen.
- C) Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die vorgenannten pauschalierten Stornokosten, so kann dieser weitergehende Schaden von dem Veranstalter geltend gemacht werden.

