Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel: schauinsland-reisen Bay Open
Tennisstadion am Rothenbaum in Hamburg
1. Gewinnspiel, Teilnahmebedingungen
1.1. Das Gewinnspiel findet vom 04.11.2024, 15:00 Uhr statt. Teilnahmeschluss ist 12.11, 14:00 Uhr
1.2. Veranstalter des Gewinnspiels und verantwortlich für dessen Planung, Organisation und Durchführung ist die Schauinsland-Reisen GmbH, Stresemannstraße 80, D-47051 Duisburg, (nachstehend: „Schauinsland“).
Instagram steht in keinem Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel; es wird in keiner Weise von der Plattform gesponsert, unterstützt oder organisiert.
1.3. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel und seine Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Durch deine Teilnahme an dem Gewinnspiel bestätigst du, dass du
• dich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden erklärst.
• im Fall deines Gewinns mit der Veröffentlichung deines Namens und Wohnorts im Internet einverstanden bist.
• keine Kommentare mit anstößigen, politischen, religiösen oder beleidigenden Inhalten abgibst.
• einer uneingeschränkten Nutzung deines Beitrags zustimmst.
2. Teilnahme, Teilnahmevoraussetzungen, Ausschluss
2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
2.2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die ihren ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz haben. Mitarbeitende von Schauinsland und den mit dieser im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen sind nicht zur Teilnahme an diesem Wettbewerb berechtigt. Entsprechendes gilt für Reisebüros mit Schauinsland-Agenturvertrag sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Dritte und ihre Mitarbeitenden sowie deren Angehörige.
2.3. Beim Gewinnspiel werden 5x2 Tickets für das schauinsland-reisen Bay Open im Tennisstadion am Rothenbaum in Hamburg verlost. Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie dem schauinslandreisenevents Instagram-Account folgt und den geforderten Kommentar kommentiert.
Die Teilnahme an der Verlosung der Gewinne ist pro Teilnehmendem einmal während der Laufzeit möglich. Jeder, der gemäß dem vorstehenden Absatz teilnimmt, wird ohne Erfüllung weiterer Aufgaben bei der Verlosung berücksichtigt.
2.4. Schauinsland-Reisen ist berechtigt, Teilnehmende, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Gewinnspiel manipulieren, von der Teilnahme auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.
2.5. Schauinsland-Reisen ist berechtigt, das Gewinnspiel abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
• während der Durchführung die Nutzungsbedingungen oder Richtlinien von Instagram geändert werden und eine Durchführung des Gewinnspiels nach den dann gültigen Bestimmungen von Instagram nicht mehr erlaubt ist,
• Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren,
• nicht autorisierte Eingriffe von Dritten sowie mechanische, technische oder rechtliche Probleme vorliegen.
3. Abwicklung des Gewinnspiels, Gewinne
3.1. Unter den jeweils gemäß Ziff. 2.3 berücksichtigten Teilnehmenden entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3.2. Der Gewinner des jeweiligen Preises wird nach Ende der Laufzeit des Gewinnspiels per Zufall ermittelt. Zu gewinnen gibt es 5x2 Tickets für das schauinsland-reisen Bay Open am 23.11.2024 im Tennisstadion am Rothenbaum in Hamburg.
3.3. Der Gewinner wird per Direktnachricht oder Kommentar über Instagram benachrichtigt und nach seinen Kontaktdaten für die Übermittlung des Gewinns gefragt.
3.4. Sollte sich ein Gewinner auf die Bekanntgabe/Benachrichtigung hin nicht innerhalb von 24 Stunden hinsichtlich der Annahme/Inanspruchnahme des Gewinns äußern, wird Schauinsland den Gewinner erneut anschreiben und eine angemessene Frist zur Annahme/In¬an¬spruchnahme setzen. Erfolgt daraufhin keine Erklärung des Gewinners innerhalb dieser Frist, so entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Nicht bis zum jeweils genannten Einlöse-Termin in Anspruch genommene Gewinne verfallen. Schauinsland steht nicht dafür ein, dass der Gewinn tatsächlich durch den Gewinner in Anspruch genommen werden kann. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Tausch der Gewinne ist nicht möglich.
3.5. Der Versand der Tickets erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels an die von dem Gewinner angegebene E-Mail-Adresse. Für den Fall, dass die von dem Gewinner angegebene E-Mail-Adresse unrichtig ist und/oder der Gewinn aus sonstigen Gründen nicht übergeben werden kann, die der Gewinner zu vertreten hat, entfällt der Gewinnanspruch.
3.6. Die zu gewinnenden Preise werden von Schauinsland bereitgestellt.
4. Datenschutzhinweis
4.1. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigst du ein, dass Schauinsland deine personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Land und E-Mail-Adresse) erhebt. Ggf. erfragt Schauinsland weitere personenbezogene Daten, soweit für die Gewinnabwicklung erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden durch Schauinsland für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und zum Zwecke der Gewinnermittlung und -abwicklung genutzt, bzw. an Dritte weitergegeben.
4.2 Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich unter Angabe der mitgeteilten E-Mail-Adresse per Post oder unter datenschutz@schauinsland-reisen.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wird die Einwilligung widerrufen, entfällt die Teilnahme am Gewinnspiel.
4.3 Der Teilnehmende hat zu jeder Zeit Anspruch auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise entsprechend.
5. Haftungsausschluss
5.1. Schauinsland übernimmt keine Sachmängelhaftung, Garantie und/oder Gewährleistungsansprüche für die zu gewinnenden Sachpreise.
Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schauinsland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schauinsland nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Schauinsland den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6. Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und Schauinsland unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandmit mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.