Ideale Lage für alle Strandliebhaber. Nur die Strandpromenade trennt das schöne Appartementhaus vom langen Sandstrand. Das Ortszentrum von Cala Millor mit seinen zahlreichen und vielfältigen Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten ist nur wenige Gehminuten entfernt.
Das Appartementhaus liegt nur sich ca. 150 m vom Schwesternhotel R2 Veronica entfernt und verfügt über 40 Appartements verteilt auf 2 Wohnblocks mit je 6 Etagen.
Ausgestattet mit einem Schlafzimmer, Dusche, WC, Föhn, Kitchenette, Ventilator, Sat.-TV, Mietsafe sowie Balkon (ca. 30 m²).
Auch mit zwei Schlafzimmern und jeweils mit Meerblick buchbar (ca. 73 m²).
Selbstverpflegung.
Das Frühstücksbuffet wird im Hotel R2 Veronica eingenommen.
Das Abendbuffet mit kalten und warmen Speisen wird im Hotel R2 Veronica eingenommen. (buchbar ab 2023).
Es bietet sich an eine der zahlreichen Bars in der näheren Umgebung zu besuchen.
Wi-Fi steht unseren Gästen in den Appartements kostenlos zur Verfügung.
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Check-in von 9-14 Uhr an der Rezeption der Appartements.
Außerhalb der Öffnungszeiten werden die Schlüssel in Schlüsselboxen hinterlegt.
Aufgrund der positiven Kundenbewertungen wird das Hotel mit 3 Sonnen kategorisiert.
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Das Hotel bietet keine behindertengerechte Zimmer.
Haustiere sind nicht erlaubt.
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Tourismussteuer, vergleichbar einer Kurtaxe, die vom Gast vor Ort zu entrichten ist.
Je nach Hotelkategorie € 0,50-EUR 4 (zzgl. MwSt.) pro Tag/Person ab 16 Jahren.
Ab dem 9. Aufenthaltstag in gleicher Unterkunft reduziert sich Abgabe um 50%.
In der Nebensaison (1.11.-30.4.) reduziert sich die Abgabe um 75%.
Kontaktdaten:
R2 Cala Millor Beach Appartements
Calle Sol Naixent, 3-5
07560 Cala Millor
Tel.: 0034971585672a
Im Katalog "Balearen" Sommer 2023 auf Seite 133.
Hotelcode: PMI410
Bitte beachten Sie, dass je nach Infektionslage sowie behördlicher Vorgaben zu Ihrer eigenen Sicherheit Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Ihrem Hotel und an Ihrem Urlaubsort getroffen werden könnten.
Dies kann zu Änderungen und Einschränkungen im Leistungsangebot des Hotels führen (z.B. evtl. Mundschutzpflicht in öffentlichen Bereichen, geänderte Restaurantkonzepte, keine Mini-Club-Betreuung etc.).
Selbstverständlich sollten alle erprobten Verhaltensregeln, wie Handhygiene, Einhaltung von Mindestabständen und die Husten-/Nies-Etikette auch weiterhin beachtet werden.