Impressum und Rechtliches

schauinsland-reisen gmbh
Stresemannstr. 80
47051 Duisburg

Amtsgericht Duisburg: HRB 4677
Europäische Umsatzsteuer-ID: DE 119 505 001
Vertreten durch die Geschäftsführer Gerald Kassner, Steffen Kassner

Tel.: +49 203 99405 0
Fax: +49 203 400168
E-Mail: slr@schauinsland-reisen.de

Die schauinsland-reisen gmbh vermittelt auch Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

 

Inhalt und Redaktion:
schauinsland-reisen GmbH
Stresemannstr. 80
47051 Duisburg

Verantwortlich im Sinne des Presserechtes: 
Gerald Kassner, Steffen Kassner

Insolvenzversicherung

Mit der Absicherung von Pauschalreisen können Sie ganz entspannt in den Urlaub starten.

Absicherung von Pauschalreisen Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) ab 01.11.2025

DE Sicherungsschein für Pauschalreisen

EN Sicherungsschein für Pauschalreisen

FR Sicherungsschein für Pauschalreisen

Informationen zur "Button-Lösung" im deutschen Onlinerecht

Zum 1.8.2012 wurde die sog. Button-Lösung in das deutsche OnlineRecht eingeführt. Hiernach ist nicht nur der Button: „zahlungspflichtig bestellen“ Pflicht. Die Neuregelung des § 312g BGB macht vielmehr zwingende Vorgaben auch für die Gestaltung der Internet-Bestellseite. So muss die Reihenfolge entsprechend der gesetzlichen Vorgabe auf der Bestellseite vorhanden sein.

So sind wesentliche Produktmerkmale, der Gesamtpreis und mögliche Zusatzkosten als Pflichtinformationen hervorzuheben, etwa durch farbliche Hinterlegung. Alle anderen Pflichtangaben sind nicht hervorzuheben, wie etwa die Angaben zur Liefer- und Rechnungsadresse, zur gewählten Zahlungsart etc. Der Hinweis auf die AGB ist direkt über oder neben dem Bestellbutton zu platzieren zusammen mit einem Link auf die AGB ganz oben auf der Bestellseite. Eventuelle Einwilligungen sind vom Verbraucher aktiv abzugeben, etwa durch ein entsprechendes Häkchen, welches in das dafür vorgesehene Feld zu setzen ist. Dies gilt für alle Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa für Verkäufe über Online- Shops, Online-Reisevermittler und Online-Reiseveranstalter. Für diese werden die schon umfangreichen Informationspflichten nach Art. 246 §§ 1 - 4 EGBGB im Verhältnis zu den Verbrauchern erweitert.

Insgesamt muss der Bestellvorgang so gestaltet sein, dass der Verbraucher auf der letzten Seite des Bestellvorgangs, auf der er seine Bestellung an den Unternehmer schickt, ausdrücklich bestätigt, sich zu einer Zahlung zu verpflichten. Wird für den Bestellvorgang eine Schaltfläche verwendet (wie das bei Reisebuchungen regelmäßig der Fall ist), muss die Schaltfläche gut lesbar und mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein. Wird § 312g BGB nicht eingehalten, kommt es zu keinem wirksamen Vertrag. Praxishinweis: Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für den Online-Vertrieb von Reiseprodukten, auch wenn für touristische Dienstleistungen der Unterbringung, Beförderung und Reiseveranstaltung § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht vorsieht, also insoweit auch keine Pflicht zur Belehrung über ein Widerrufsrecht besteht.

Verbraucherstreitbeilegung

Der Reiseveranstalter/Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über  Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.

Code of Conduct - Gemeinsam für verantwortungsvolles Handeln

Mit unserem Code of Conduct (CoC) knüpfen wir an unser Unternehmensleitbild an: aufbauend auf unseren zentralen Werten und Prinzipien bringt unser CoC unsere eigenen Ansprüche an ethisch verantwortungsvolle und gesetzlich geforderte Geschäftspraktiken auf den Punkt und schafft so einen verbindlichen Rahmen für unser tägliches Handeln. Er schafft Transparenz darüber, welches Verhalten im Sinne unserer Unternehmensgruppe erwartet wird – intern wie extern: vom respektvollen Miteinander, über Kundenorientierung und Datenschutz, bis hin zu fairer Wettbewerbsführung, Nachhaltigkeit und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Der CoC gilt daher für die gesamte schauinsland-reisen-Gruppe – an allen Standorten und über alle Unternehmensbereiche hinweg – sowie für unsere Geschäftspartner und Stakeholder.

Unser Ziel ist es, mit dem CoC Orientierung zu geben – in Situationen, in denen Entscheidungen nicht immer eindeutig sind. Er soll nicht belehren, sondern stärken.

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Grundsätze auch weiterhin in unserem Arbeitsalltag gelebt werden!

Hinweisgebersystem

Wir ermutigen alle unsere Mitarbeitenden, Geschäftspartner und auch Dritte, potenzielles Fehlverhalten zu melden!

Dies gilt für

  • Verstöße gegen unseren Code of Conduct,
  • Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz,
  • Beschwerden im Hinblick auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten in unserem eigenen Geschäftsbereich und innerhalb unserer Lieferkette.
  • und sonstige Rechtsverletzungen

Zu diesem Zweck möchten wir auf das Formular auf unserer Kontaktseite verweisen, welches u.a. die oben benannten Anliegen zur Auswahl bereithält. Weiterführende Informationen zur Bearbeitung können zudem der dort hinterlegten Verfahrensordnung entnommen werden. Alternativ steht unsere zentrale E-Mail-Adresse compliance@schauinsland-reisen.de zur Verfügung.

Wir gewährleisten während des gesamten Verfahrens und auch im Anschluss die Vertraulichkeit der Identität aller meldenden Personen sowie einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde. Wir sorgen dafür, dass jeder Hinweis sorgfältig geprüft und konstruktiv in unsere laufenden Verbesserungsmaßnahmen eingebunden wird.

slr_Verhaltenskodex_DE

slr_Verhaltenskodex_EN