Wichtiger Hinweis zur EU-Verordnung 2024/886 – Empfängerprüfung bei Überweisungen ab 9. Oktober 2025
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen in Kraft. Diese bringt wichtige Änderungen im Überweisungsverkehr mit sich.
Was ändert sich?
Künftig sind Banken verpflichtet, bei Überweisungen zu prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem Namen des tatsächlichen Kontoinhabers der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese sogenannte Empfängerprüfung soll vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen schützen und somit mehr Sicherheit für Sie als Kunden bieten.
Was bedeutet das für Ihre Überweisung?
Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den korrekten Empfängernamen „Schauinsland-Reisen GmbH“ angeben. Wenn der Name nicht korrekt ist, kann es zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung der Zahlung durch Ihre Bank kommen.