Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "Koffer voller Glück"

1. Teilnahmebedingungen

Das Gewinnspiel „Koffer voller Glück“ findet im Zeitraum vom 13.07.2026 bis einschließlich 26.07.2026 statt. Die Teilnahme ist kostenlos, unabhängig vom Erwerb von Waren und Dienstleistungen und nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der bzw. die Teilnehmende die folgenden Teilnahmebedingungen. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel oder seinen Inhalten sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich des Gewinnspiels.

1.1 Veranstalter

Der Veranstalter dieses Gewinnspiels und verantwortlich für dessen Planung, Organisation und Durchführung ist die schauinsland-reisen gmbh, Stresemannstraße 80, 47051 Duisburg und wird nachfolgend als „Veranstalter“ oder als „schauinsland-reisen“ aufgeführt.
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu den Social Media Plattformen (Facebook und Instagram), auf welchen sie beworben wird, und wird in keiner Weise von ihnen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

1.2 Teilnahmeberechtigung

Am Gewinnspiel teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die ihren ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz haben (nachfolgend „Teilnehmende“). Mitarbeitende der schauinsland-reisen gmbh und Reisebüromitarbeitende mit SLR-Agenturvertrag sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Dritte und ihre Mitarbeitenden sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit ihrer angegebenen Kontaktdaten selbst verantwortlich.

1.3 Ausschluss vom Gewinnspiel

schauinsland-reisen ist berechtigt, Teilnehmende, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Gewinnspiel manipulieren, von der Teilnahme auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.

1.4 Teilnahmevoraussetzung Newsletter-Anmeldung

Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel „Koffer voller Glück“ ist die Anmeldung für den Newsletter des Veranstalters. Dieser kann unter folgendem Link abonniert werden: https://www.schauinsland-reisen.de/newsletter.  Mit Anmeldung zum Newsletter willigen die Anmeldenden in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in Form des angegebenen Namens und der angegebenen E-Mail-Adresse zum Zweck der Zusendung des Newsletters ein. Die Zustimmung zum Erhalt des Newsletters ist jederzeit über den in der Bestätigung der Anmeldung enthaltenen Link widerruflich. Wird die Zustimmung widerrufen, entfällt die Teilnahme am Gewinnspiel. 

1.5 Ablauf und einfache Teilnahme

An allen Tagen innerhalb des o.g. Zeitraums erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, über die Webseite von schauinsland-reisen https://www.schauinsland-reisen.de/gewinnspiele/koffer-voller-glueck online einen virtuellen Koffer zu befüllen.
Die Teilnahme erfolgt durch Starten des Gewinnspiels, anschließendem Befüllen des virtuellen Koffers mit beliebigen, zur Auswahl stehenden virtuellen Gegenständen sowie Ausfüllen und Absenden eines Teilnahmeformulars, das dann erscheint.
In das Teilnahmeformular sind neben dem Vor- und Nachnamen des/der Teilnehmenden seine/ihre E-Mailadresse einzutragen. Die Angabe des Geburtsdatums ist freiwillig. Damit die Schaltfläche zum Absenden des Teilnahmeformulars freigeschaltet wird, ist es erforderlich, jeweils ein Häkchen zu setzen bei „Ich möchte den Newsletter abonnieren.“ und „Ich bin mit den Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen einverstanden“. 
Bei Teilnehmenden, die bereits Newsletter-Kunden mit der angegebenen E-Mail-Adresse sind, erkennt das System dies automatisch, nachdem das Double-Opt-in (Anmeldung und zusätzliche Verifizierung per E-Mail) bestätigt wurde. Es erfolgt keine doppelte Anmeldung.
Pro teilnehmende Person nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

1.6 Teilnahmeschluss

Teilnahmeschluss ist um 23:59 Uhr des letzten Gewinnspieltages, dem 26.07.2026.

2. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner

Unter den jeweils gemäß Ziff. 1.2. berücksichtigten Teilnehmenden entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
Es gibt insgesamt 5 Gewinner:innen. Die Gewinner:innen werden nach Ende der Laufzeit des Gewinnspiels per Zufall ermittelt. 
Die Gewinner:innen werden per E-Mail, an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse, kontaktiert. Die Benachrichtigung erfolgt bis spätestens zum 03.08.2026.
Im Anschluss erklären sich die Gewinner:innen dazu bereit, schauinsland-reisen ihre Adressdaten unter Bestätigung des angegebenen vollen Namens, sowie der E-Mail-Adresse zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Zusendung von Gewinnen zukommen zu lassen. 

3. Preise und Gewinnaushändigung

3.1 Preise und Einlösebedingungen

Es gibt einen/mehrere Preise zu gewinnen. Diese können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.schauinsland-reisen.de/gewinnspiele/koffer-voller-glueck#gewinne
Bei Gewinnen, die einen Freiaufenthalt in einem Hotel beinhalten, gilt: Die Terminvergabe erfolgt nach Rücksprache. Bestimmte Zeiträume wie die Hochsaison oder die Ferien können ausgenommen sein.
schauinsland-reisen steht nicht dafür ein, dass der Gewinn tatsächlich durch die Gewinner:innen in Anspruch genommen werden kann. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, einen gleichwertigen Gewinn ersatzweise zu liefern.

3.2 Gewinnaushändigung

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den bzw. die ermittelte Gewinner/-in oder an den gesetzlichen Vertreter dieser Person. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt schauinsland-reisen. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner:innen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner:innen selbst verantwortlich.

3.3 Annahmefrist

Meldet sich der bzw. die Gewinner/-in nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Schauinsland-reisen kann daraufhin eine/n Ersatzgewinner/-in ermitteln.

4. Datenschutzhinweis

4.1

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigst du ein, dass schauinsland-reisen deine personenbezogenen Daten (wie z.B. Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) erhebt. Ggf. erfragt schauinsland-reisen weitere personenbezogene Daten, soweit für die Gewinnabwicklung erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden durch schauinsland-reisen für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und zum Zwecke der Gewinnermittlung und -abwicklung genutzt, bzw. an Dritte weitergegeben. Die Angabe des Geburtsdatums ist freiwillig. Wenn du es angibst, senden wir dir zu deinem Geburtstag per E-Mail eine kleine Überraschung zu.

4.2 

Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich unter Angabe der mitgeteilten E-Mail-Adresse per Post oder unter datenschutz@schauinsland-reisen.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wird die Einwilligung widerrufen, entfällt die Teilnahme am Gewinnspiel. 

4.3 

Der Teilnehmende hat zu jeder Zeit Anspruch auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise  entsprechend.  

5. Haftungsausschluss

5.1

schauinsland-reisen übernimmt keine Sachmängelhaftung, Garantie und/oder Gewährleistungsansprüche für die zu gewinnenden Sachpreise.
Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schauinsland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

5.2 

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet schauinsland-reisen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.                 

6. Abbruch des Gewinnspiels

Schauinsland-reisen behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber den Teilnehmenden ist insoweit ausgeschlossen. 

7. Sonstiges

Diese Teilnahmebedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und schauinsland-reisen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.