Gepäckschäden und Gepäckverlust

Besondere Regeln und Fristen bei Gepäckschäden, Gepäckverspätung und -verlusten im Rahmen von Flugbeförderungen

Verlorenes oder beschädigtes Gepäck beim Flug

Melde Schäden, Verluste oder Verspätungen deines Gepäcks bitte umgehend beim zuständigen Luftfrachtführer – am besten direkt am Zielflughafen beim Abfertigungsschalter. Dort erhältst du das internationale PIR-Formular (Property Irregularity Report), das für eine Schadensregulierung notwendig ist. Bitte beachte: Schäden oder Verluste müssen innerhalb von 7 Tagen, Verspätungen innerhalb von 21 Tagen angezeigt werden.

Weitere Details findest du in unseren Allgemeinen Reisebedingungen.

Verlorene Gegenstände am Urlaubsort

Du hast etwas am Urlaubsort verloren? Bei schauinsland-reisen erfährst du, wie du verlorene Gegenstände meldest.