Häufig gestellte Fragen
Uns ist es wichtig, dass du einen schönen Urlaub hast. Bitte kontaktiere sofort unsere schauinsland-Reiseleitung, wenn etwas nicht in Ordnung ist. So können wir direkt vor Ort Abhilfe schaffen und du erfüllst deine Meldepflicht.
Falls eine Behebung des Mangels vor Ort nicht möglich ist, informiert dich unsere Reiseleitung über deine gesetzlichen Rechte für eine Reklamation nach der Reise.
Schon gewusst?
- In der mein-schauinsland-App findest du schnell die Kontaktdaten deiner schauinsland-Reiseleitung.
- Hier gelangst du zu unserem Kontaktformular, um eine Reklamation nach deiner Reise einzureichen.
Zum FAQ "Wo finde ich die Kontaktdaten meiner schauinsland-Reiseleitung während meines Urlaubs?"
Bitte wähle unter dem Reiter Anliegen "Lob und Kritik" aus, um deine Reklamation an unser Qualitätsmanagement zu schicken oder schreibe eine E-Mail an lobundkritik@schauinsland-reisen.de.
Gepäckschäden, -verluste sowie -verspätungen musst du unverzüglich nach Entdeckung dem zuständigen Luftfrachtführer anzeigen, bei Gepäckschäden und -verlusten spätestens binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine Haftung des Luftfrachtführers. Nimmst du aufgegebenes Reisegepäck vorbehaltlos entgegen, so begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass es unbeschädigt abgeliefert wurde. Es wird daher empfohlen, die Meldung eines Gepäckschadens oder -verlustes noch am Zielflughafen beim Abfertigungsagenten der ausführenden Fluggesellschaft gegen Aushändigung des international üblichen PIR-Formulars (property irregularity report) vorzunehmen, da andernfalls die Fluggesellschaften in der Regel Schadenersatzzahlungen zurückweisen. Bei Gepäckschäden und -Verlusten empfiehlt es sich, der Schadenanzeige den Passagiercoupon sowie den Gepäckabschnitt beizufügen.
Nach dem Absenden deines Anliegens, erhältst du eine automatische Eingangsbestätigung. Die Bearbeitungszeit beträgt i. d. R. 3-6 Wochen. Sobald wir abschließend zu deinem Anliegen Stellung nehmen können, werden wir uns wieder unaufgefordert mit dir in Verbindung setzen. Dies kann, je nach Umfang, auch deutlich schneller geschehen. Sachstandsanfragen sind nicht erforderlich.
Um unnötige Nachfragen und zeitintensive Anforderungen zu vermeiden, möchten wir dich bitten, Unterlagen vollständig einzureichen. Du hast die Möglichkeit, uns deine Reklamation inklusive aller Anhänge an lobundkritik@schauinsland-reisen.de. zu senden.
Ansprüche auf Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004, beispielsweise bei Flugausfällen oder Verspätungen, musst du direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen. Die Fluggesellschaft ist ebenfalls verantwortlich, gewisse Betreuungsleistungen wie Hotelübernachtung, Transport und Verpflegung zu erbringen. Wir bitten um Verständnis, dass die Anspruchsstellung ausschließlich vom Reisegast gegenüber der Fluggesellschaft erfolgen kann. Eine hilfsweise Weiterleitung durch den Reiseveranstalter ist nicht möglich.
Soweit eine unplanmäßige Flugverspätung vorliegt, können gegenüber schauinsland-reisen ggf. reisevertragliche Ansprüche vorliegen. Nach gängiger Rechtsprechung wird ab der 5. Verspätungsstunde eine Reisepreisminderung von 5 % des anteiligen Tagesreisepreises je weiterer Stunde angesetzt.
Sofern du parallel Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung 261/2004 gestellt haben solltest: wenn du eine Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft erhältst, wird diese auf deinen möglichen reisevertraglichen Minderungsanspruch angerechnet. Es erfolgt sodann keine zusätzliche Entschädigungszahlung durch schauinsland-reisen.
Sofern du direkt bei der Fluggesellschaft eine Zusatzleistung gebucht hast, die dann leider nicht berücksichtigt wurde, bitten wir dich, dich dahingehend direkt an den jeweiligen Partner zu wenden. Wir bitten um Verständnis, dass eine Bearbeitung über uns hier nicht möglich ist, da es sich um keine von schauinsland-reisen vertraglich geschuldete Leistung handelt.
Du hast dein Ticket über den dir übermittelten Gutschein-Code nicht generiert und erhieltst daher eine Fahrpreisnacherhebung? Wir bitten um Verständnis, dass wir hier keine Bearbeitung deines Anliegens durchführen können. Weitere Informationen findest du unter DB-Fahrpreisnacherhebung
Sofern du direkt bei der Deutschen Bahn eine Zusatzleistung gebucht hast, die dann leider nicht berücksichtigt wurde, bitten wir dich, dich dahingehend direkt an den jeweiligen Partner zu wenden. Wir bitten um Verständnis, dass eine Bearbeitung über uns hier nicht möglich ist, da es sich um keine von schauinsland-reisen vertraglich geschuldete Leistung handelt.
